Wichtige Information für EinzelfallhelferInnen

die freiberuflich mit seelisch, psychisch oder körperlich beeinträchtigten Menschen arbeiten:

Das Rundschreiben Nr.9/2009 der Senatsver­waltung für Integration, Arbeit und Soziales sieht ab 01.01.2010 Honorare von 8,-, 10,-, 13,- und 19,- Euro vor, abhängig von der Qualifikation und von Fallhärte.

Einer FH-Diplom Sozialpädagogin bleibt nach steuerlichen und versicherungsbedingten Abzügen ein Stundenhonorar zwischen 4,50 und 6,20 Euro.

Ab 01. Januar verschärft sich die Lage für viele Berliner EinzelfallhelferInnen, da nicht mehr als 18 Stunden pro Woche durchschnitt­lich über das Jahr gerechnet gearbeitet werden darf.

Das o.g. Rundschreiben (geplante Honorarverordnung) ist hier abrufbar: Rundschreiben (Honorarverordnung) Einzelfallhilfe

Seit dem 1.11.09 kann der Offene Brief an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales online unterzeichnet werden: www.netzwerk-efh.de

Mehr in diesem Flyer: Flyer Aktionsbündnis EFH

Herausgeber:

AKTIONSBÜNDNIS EINZELFALLHILFE

Träger der EFH in Tempelhof-Schöneberg,

Netzwerk Einzelfallhilfe

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