Monatsarchiv für November 2009

Reaktion der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Frau Carola Bluhm

Mittwoch, den 18. November 2009

In einem Schreiben an die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte vom 13.11.2009 informiert Frau Bluhm über ihr Vorhaben, für den “Gesamtkomplex Einzelfallhilfe Regelungen zu erarbeiten, sowohl für die Leistungserbringung im Honorarmodell als auch für die Leistungserbringung durch Träger.” Sie spricht davon, “im Sinne einer Doppellösung ein Nebeneinander von Honorarmodell und Trägermodell” gewährleisten zu wollen. Auch die angemessene […]

Einzelfallhelfer an Frau Bluhm

Mittwoch, den 4. November 2009

Sehr geehrte Frau Senatorin Bluhm!
Durch einen „Offenen Brief“, der Sie von vielen EinzelfallhelferInnen erreicht hat, dürften Sie bereits Kenntnis über die Reaktionen und die Entrüstung erhalten haben, die durch Überlegungen hervorgerufen wurden, Trägermodelle der EFH (Tempelhof-Schöneberg) abzuschaffen und die Honorare auf symbolische Beträge einzuschrumpfen.
In der Einzelfallhilfe – die irgendwann einmal eine studentische Beschäftigung oder ein […]

Expertise zur Einzelfallhilfe

Dienstag, den 3. November 2009

Quelle: Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin
Projektleitung: Prof. Dr. Zimmermann
Datenbasierte wissenschaftliche Expertise zur Einzelfallhilfe »Trägermodell versus Honorarmodell«
Fragestellung
Ein besonderer Baustein der ambulanten sozialpsychiatrischen Versorgung für Erwachsene wird in Berlin traditionell durch die Einzelfallhilfe (im Rahmen der Hilfen zur Wiedereingliederung behinderter Menschen, SGB XII) geleistet. Diese Hilfen werden für Menschen mit seelischer Behinderung in Berlin aber in Form […]

Wichtige Information für EinzelfallhelferInnen

Montag, den 2. November 2009

die freiberuflich mit seelisch, psychisch oder körperlich beeinträchtigten Menschen arbeiten:
Das Rundschreiben Nr.9/2009 der Senatsver­waltung für Integration, Arbeit und Soziales sieht ab 01.01.2010 Honorare von 8,-, 10,-, 13,- und 19,- Euro vor, abhängig von der Qualifikation und von Fallhärte.
Einer FH-Diplom Sozialpädagogin bleibt nach steuerlichen und versicherungsbedingten Abzügen ein Stundenhonorar zwischen 4,50 und 6,20 Euro.
Ab 01. Januar […]