Was ist der Unterschied zur Einzelfallhilfe?

Voraussetzung ist eine positive Prognose bzw. Therapiefähigkeit und die Erfordernis, dadurch Klinikaufenthalte zu vermeiden, zu verkürzen oder zu ersetzen falls diese nicht durchführbar sind. Durchgeführt wird diese Leistung von Sozialarbeitern / Sozialpädagogen oder Fachkrankenschwestern für Psychiatrie / Fachpflegern für Psychiatrie. Die Leistungserbringer müssen spezielle Anforderungen erfüllen um Soziotherapie gem. § 37a SGB V durchführen zu dürfen. Sie können in bis zu drei Jahren insgesamt maximal 120 Stunden Soziotherapie verordnet bekommen. Sie müssen krankenversichert sein.











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