Voraussetzung ist eine positive Prognose bzw. Therapiefähigkeit und die Erfordernis, dadurch Klinikaufenthalte zu vermeiden, zu verkürzen oder zu ersetzen falls diese nicht durchführbar sind. Durchgeführt wird diese Leistung von Sozialarbeitern / Sozialpädagogen oder Fachkrankenschwestern für Psychiatrie / Fachpflegern für Psychiatrie. Die Leistungserbringer müssen spezielle Anforderungen erfüllen um Soziotherapie gem. § 37a SGB V durchführen zu dürfen. Sie können in bis zu drei Jahren insgesamt maximal 120 Stunden Soziotherapie verordnet bekommen. Sie müssen krankenversichert sein.