Die API bezieht sich in ihrer Zusammenarbeit mit Klienten auf eine ethische Auffassung des Behindertenbegriffs und bietet eine Tätigkeit im Sinne eines Reintegrations- und Rehabilitationskonzeptes an, welches dem heutigen Stand der helfenden Sozialwissenschaften entspricht. Dieses geht davon aus, dass die verschiedenen Erscheinungsformen des Daseins als Behinderte/-r - auf körperlicher, psychischer und/oder sozialer Ebene - mit der Lebensgeschichte des Betroffenen, seiner Familie und seiner Gemeinschaft eng zusammenhängen. Der/die Behinderte hat ein Recht auf eine möglichst weite Berücksichtigung seiner Eigenheiten, seiner inneren Wahl und Vorlieben, für die er gleichzeitig Verantwortung trägt. Diese Freiheit wird als ein oberster Wert angesehen, mit der Einschränkung, dass bei selbstbeschädigenden oder fremdgefährdenden Intentionen, diese Freiheit von gesellschaftlicher Seite eingeschränkt wird.

Jenseits einer Akzeptanz der Behinderung/ psychischen Störung/ psychoso- matischen Erkrankung werden in der Zusammenarbeit Mittel und Wege gesucht, altersentsprechenden Lebenssinn, neue Entwicklungsmöglichkeiten und reintegrative, rehabilitative Schritte zu unternehmen.




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