Die API bezieht sich in ihrer Zusammenarbeit mit Klienten auf eine ethische
Auffassung des Behindertenbegriffs und bietet eine Tätigkeit im Sinne eines
Reintegrations- und Rehabilitationskonzeptes an, welches dem heutigen
Stand der helfenden Sozialwissenschaften entspricht.
Dieses geht davon aus, dass die verschiedenen Erscheinungsformen des
Daseins als Behinderte/-r - auf körperlicher, psychischer und/oder sozialer
Ebene - mit der Lebensgeschichte des Betroffenen, seiner Familie und seiner
Gemeinschaft eng zusammenhängen.
Der/die Behinderte hat ein Recht auf eine möglichst weite Berücksichtigung
seiner Eigenheiten, seiner inneren Wahl und Vorlieben, für die er gleichzeitig
Verantwortung trägt.
Diese Freiheit wird als ein oberster Wert angesehen, mit der Einschränkung,
dass bei selbstbeschädigenden oder fremdgefährdenden Intentionen, diese
Freiheit von gesellschaftlicher Seite eingeschränkt wird.
Jenseits einer Akzeptanz der Behinderung/ psychischen Störung/ psychoso-
matischen Erkrankung werden in der Zusammenarbeit Mittel und Wege
gesucht, altersentsprechenden Lebenssinn, neue Entwicklungsmöglichkeiten
und reintegrative, rehabilitative Schritte zu unternehmen.