Auszug aus den "gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der
Krankenkassen" gemäß §132b Abs.2 SGB V):
Die Leistungserbringer für Soziotherapie müssen Folgendes nachweisen:
• Kenntnisse der psychiatrischen Erkrankungen (Krankheitsbilder,
Verlauf, Behandlungsmethoden).
• Kenntnisse und praktische Erfahrungen mit schwer psychisch
Kranken, insbesondere im Hinblick auf deren Verhaltensweisen und
Krisenfrühwarnzeichen
• Kenntnisse und Erfahrungen in koordinierender und begleitender
Unterstützung und Gruppenarbeit.
• Kenntnisse über komplexe, aktivierende und handlungsorientierte
Methoden und Verfahren.
• Kenntnisse in der Aufstellung und Umsetzung von
soziotherapeutischen Betreuungsplänen
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