Auszug aus den "gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen" gemäß §132b Abs.2 SGB V):

Die Leistungserbringer für Soziotherapie müssen Folgendes nachweisen:

• Kenntnisse der psychiatrischen Erkrankungen (Krankheitsbilder, Verlauf, Behandlungsmethoden).

• Kenntnisse und praktische Erfahrungen mit schwer psychisch Kranken, insbesondere im Hinblick auf deren Verhaltensweisen und Krisenfrühwarnzeichen

• Kenntnisse und Erfahrungen in koordinierender und begleitender Unterstützung und Gruppenarbeit.

• Kenntnisse über komplexe, aktivierende und handlungsorientierte Methoden und Verfahren.

• Kenntnisse in der Aufstellung und Umsetzung von soziotherapeutischen Betreuungsplänen

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