Einzelfallhilfe ist ein ambulantes Angebot an Menschen mit geistiger,
körperlicher und /oder seelischer Behinderung bzw. psychischer Erkrankung.
Die auf den Einzelfall zugeschnittene Betreuung (therapeutische Beratung,
Begleitung, Unterstützung) berücksichtigt in besonderer Weise die aktuelle
Lebenswelt, der der anspruchsberechtigte Mensch verhaftet ist. Die Betreuungszeiten
sind deswegen nicht auf eine regelhafte Arbeitszeit begrenzbar.
Allgemeines Ziel der Einzelfallhilfe ist es, den Menschen mit Behinderung
und/oder psychischen Erkrankung zu befähigen, in einem soweit als möglich
normalen sozialen Umfeld den bestmöglichen Gebrauch von seinen
Fähigkeiten zu machen.
Die Einzelfallhilfe umfasst Hilfen aus folgenden Leistungsbereichen:
Sozialpsychiatrische Leistungen zur Selbstversorgung im Bereich
Wohnen und Wirtschaften
Sozialpsychiatrische Leistungen zur Tagesgestaltung und Kontaktfindung
Sozialpsychiatrische Leistungen zur Förderung von Beschäftigung,
Arbeit und Ausbildung
Förderung der Krankheitseinsicht sowie Umgang mit der Erkrankung