Einzelfallhilfe ist ein ambulantes Angebot an Menschen mit geistiger, körperlicher und /oder seelischer Behinderung bzw. psychischer Erkrankung. Die auf den Einzelfall zugeschnittene Betreuung (therapeutische Beratung, Begleitung, Unterstützung) berücksichtigt in besonderer Weise die aktuelle Lebenswelt, der der anspruchsberechtigte Mensch verhaftet ist. Die Betreuungszeiten sind deswegen nicht auf eine regelhafte Arbeitszeit begrenzbar. Allgemeines Ziel der Einzelfallhilfe ist es, den Menschen mit Behinderung und/oder psychischen Erkrankung zu befähigen, in einem soweit als möglich normalen sozialen Umfeld den bestmöglichen Gebrauch von seinen Fähigkeiten zu machen. Die Einzelfallhilfe umfasst Hilfen aus folgenden Leistungsbereichen:

Sozialpsychiatrische Leistungen zur Selbstversorgung im Bereich Wohnen und Wirtschaften

Sozialpsychiatrische Leistungen zur Tagesgestaltung und Kontaktfindung

Sozialpsychiatrische Leistungen zur Förderung von Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung

Förderung der Krankheitseinsicht sowie Umgang mit der Erkrankung

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