Angehörige folgender Berufsgruppen können Soziotherapie erbringen
• Diplom-SozialarbeiterInnen/ -SozialpädagogInnen
• Fachkrankenschwester/ -pfleger für Psychiatrie
Auszug aus den "gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der
Krankenkassen" gemäß §132b Abs.2 SGB V):
Die Leistungserbringer für Soziotherapie müssen Folgendes nachweisen:
• Kenntnisse der psychiatrischen Erkrankungen (Krankheitsbilder,
Verlauf, Behandlungsmethoden).
• Kenntnisse und praktische Erfahrungen mit schwer psychisch
Kranken, insbesondere im Hinblick auf deren Verhaltensweisen und
Krisenfrühwarnzeichen
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