Angehörige folgender Berufsgruppen können Soziotherapie erbringen

• Diplom-SozialarbeiterInnen/ -SozialpädagogInnen

• Fachkrankenschwester/ -pfleger für Psychiatrie



Auszug aus den "gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen" gemäß §132b Abs.2 SGB V):

Die Leistungserbringer für Soziotherapie müssen Folgendes nachweisen:

• Kenntnisse der psychiatrischen Erkrankungen (Krankheitsbilder, Verlauf, Behandlungsmethoden).

• Kenntnisse und praktische Erfahrungen mit schwer psychisch Kranken, insbesondere im Hinblick auf deren Verhaltensweisen und Krisenfrühwarnzeichen

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